1920 wurde eine Vorstandschaft gebildet mit dem 1. Vorsteher Max Haumayer, Stellvertreter Josef Donauer, Beisitzer Georg Wiendl, Josef Gschoßmann, Matthias Schwaiger, Josef Schwaiger, Stefan Enzwieser.

Glück im Unglück hatte die Wasserleitungsgenossenschaft im Jahr 1922. Infolge der rasanten Geldentwertung in der Inflationszeit konnten die Restschulden, die bis zum Jahre 1942 bestanden hätten, auf einen Schlag in Landeskulturscheinen zurückgezahlt werden (75.688 RM).

Damals betrug die Anschlussgebühr 15.000 RM, für jede Person 1.000 RM und für jedes Großvieh 15.000 RM. Auf dem Höhepunkt der Inflation betrug die Grundgebühr für einen Neuanschluss 200.000.000 RM.

1925 wurde wieder ein neuer Vorstand gewählt mit 1. Vorsteher Ignaz Irger, Stellvertreter Matthias Schwaiger, Schriftführer Andreas Holzner und die Beisitzer Georg Wiendl, Josef Schwaiger, Johann Siferlinger und Josef Ebner.

1925 erweiterte man die Anlage (Pumphaus) durch die Erschließung eines neuen Brunnens.
Die Kosten betrugen 2.500 RM.

1932 kam in einer Vorstandssitzung zum ersten Male die sehr mangelhaft gewordene Wasserleitung zur Sprache. Man beschloss die Maschinen-Neuanschaffung zum Preis von 15 .000 RM.
Am 08.10.1933 berief man nach dem Hauptgottesdienst eine außerordentliche Generalversammlung in den Jobstsaal mit folgenden Tagesordnungspunkten ein:
„Ermächtigung des Vorstands und Satzungsänderung nach dem Führerprinzip.“
Der Vorsitzende bestimmte fortan für die Dauer der Amtszeit seinen Stellvertreter, einen Schriftführer, einen Kassenprüfer und drei Beisitzer. Der Begriff „Wahlperiode“ wurde gestrichen – es gab also keine Wahlen mehr.

In der außerordentlichen Verbandsversammlung am 01.01.1935 beschloss man einstimmig den Kauf der Wasserkraftanlage Aumühle. Das gesamte Werk, Wasserkraft mit Sägewerk und Grundstück kostete 8.000 RM, finanziert vom Darlehenskassenverein Übersee.

Zwischen 1940 und 1945 gab es laut Protokollbuch keine Sitzungen des Vorstandes mehr.
Während der Kriegsjahre wurde die Anlage nicht mehr ordnungsgemäß gewartet, und es trat ein sehr großer Wasserverlust ein. 1945 – die Einwohnerzahl war wegen der vielen Flüchtlinge und Ausgebombten auf 3.400 angestiegen – musste folgende allgemeine Anordnung getroffen werden:

1. Jeder Teilnehmer muss seinen Wasserverbrauch auf ein Mindestmaß reduzieren.

2. Zur Behebung von Schäden wird die Ortsleitung jeden Montag von 14 – 17 Uhr gesperrt.

3. Für Verstöße können Ordnungsstrafen bis zu 300 RM verhängt werden.

Im Dezember 1941 verlangte das Landratsamt Traunstein einen Entwurf für die Umwandlung der Wassergenossenschaft in einen Wasser- und Bodenverband mit zusätzlichen Aufgaben. Das kam aber nicht mehr zur Ausführung.

Am 18. April 1945 – zwei Wochen vor der Besetzung Übersees durch US-Truppen – erstellte das Bayerische Landesamt für Wasserversorgung ein Gutachten. Darin wurde zwar insgesamt ein „gepflegter Eindruck“ der Pumpwerksanlage festgestellt. Aber die Plungepumpe bräuchte dringend eine Überholung durch eine Maschinenfirma. Weiter wurde festgestellt, dass fast alle eingebauten Wasserspülungen der Aborte im Winter stark liefen. (Viele Hausbesitzer ließen im Winter die Spülungen laufen, um Frostschäden zu vermeiden.) Hierdurch entstünden erhebliche Wasserverluste, die jedoch bei einer verantwortungsbewussten Einstellung der Wasserabnehmer sowie einer strengen Überwachung zu vermeiden wären.